Das gemeinsame Sorgerecht wird neu zur Norm.
Bei einer Scheidung wird die elterliche Sorge heute in der Regel einem Elternteil allein zugewiesen. Das soll sich in Zukunft ändern. Künftig gilt unabhängig vom Zivilstand der Eltern die gemeinsame elterliche Sorge. Einzig, wenn die Interessen des Kindes geschützt werden müssen, kann die elterliche Sorge einem Elternteil vorenthalten werden: Der Bundesrat hat die Botschaft zur ...…